Ihre Faire Immobilien-Wertermittlung
Ich möchte…

Vor dem Verkauf wissen, wieviel meine Immobilie wert ist

Den Grundstücks- und Gebäudeanteil bei Erwerb aufteilen

Gegenüber dem Finanzamt den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen

Mit meiner Bank verhandeln

Eine geerbte Immobilie meinen Miterben abkaufen

Vor dem Verkauf wissen, wieviel meine Immobilie wert ist

Den Grundstücks- und Gebäudeanteil bei Erwerb aufteilen

Gegenüber dem Finanzamt den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen

Mit meiner Bank verhandeln
?
?
?
Zur Aufteilung des Kaufpreises in einen Gebäude- und Grundstücksanteil zu Bemessung der Gebäude-Afa.
?
Zum Nachweis des geringeren “Gemeinen Wertes” nach § 198 Bewertungsgesetz
?
Ist eine einvernehmliche Lösung zu erwarten?
Ja
Nein
? Warum ist das wichtig?
Bei Erbschaft oder Schenkung legt das Finanzamt bei Immobilien einen Grundbesitzwert nach Bewertungsgesetz fest.
Mit Hilfe eines Gutachtens nach den Vorschriften des § 199 BauGB kann nach § 198 Bewertungsgesetz nachgewiesen werden, dass der gemeine Wert niedriger ist, als vom Finanzamt festgesetzt. Ob das lohnend ist, klären wir gerne in einem Gespräch vorab.
Sollte eine einvernehmliche Lösung zu erwarten sein, reicht ein Kurzgutachten aus.
Ist eine einvernehmliche Lösung zu erwarten?
Ja
Nein
Bei Erbschaft oder Schenkung legt das Finanzamt bei Immobilien einen Grundbesitzwert nach Bewertungsgesetz fest.
Mit Hilfe eines Gutachtens nach den Vorschriften des § 199 BauGB kann nach § 198 Bewertungsgesetz nachgewiesen werden, dass der gemeine Wert niedriger ist, als vom Finanzamt festgesetzt. Ob das lohnend ist, klären wir in einem Gespräch vorab.
Wichtig! Lesen Sie bitte hierzu die Hinweise zur Anerkennung durch die Finanzbehörden.
Sie haben Fragen oder sind sich nicht sicher?
Sprechen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie da.

Wann benötige ich welches Immobilien-Gutachten?
Abhängig vom Anlass benötigen Sie das passende Gutachten. In vielen Fällen ist ein Kurzgutachten ausreichend, in dem wir Ihnen kompakt die wichtigsten Bewertungen und Auswertungen aufführen.
Bei steuerlichen Fragen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen empfehlen wir Ihnen ein Vollgutachten, das in der Regel bei Finanzämtern und offiziellen Stellen anerkannt wird.
Beim Verkauf einer Immobilie erstellen wir Ihnen gerne ein Kurzgutachten und ein Exposé.
Unser Beispiel-PDF zeigt ein Kurzgutachten für ein Einfamilienhaus.