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Ihre faire Immobilien-WertErmittlung

Immobilien- und Grundstücks-Bewertung
für mehr Sicherheit und Klarheit

 

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und dafür einen angemessenen und fairen Wert veranschlagen? Sie benötigen einen fairen Immobilienwert, um eine Immobilie innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft zu verkaufen? Sie benötigen ein Immobilien-Gutachten bei steuerlichen Fragen?

Es gibt viele Anlässe, für die Sie eine Immobilien-Bewertung bzw. ein Immobilien-Gutachten benötigen.

Ein Gutachten ist immer eine gute Entscheidung: Es schafft Klarheit und gibt Ihnen ein sicheres Gefühl für den Wert Ihrer Immobilie.

Wir kümmern uns um Ihren fairen Immobilienwert. Als unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertungen sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner rund um Gutachten und Bewertungen.

Unser Ziel ist es, faire und transparente Gutachten zu erstellen. Individuell, ehrlich und persönlich für Sie aufbereitet. Dabei liegt es uns besonders am Herzen, Sie rund um Ihr Gutachten persönlich zu beraten und Ihnen bei Bedarf alle Punkte Ihres Gutachtens zu erklären. Damit keine Fragen mehr offen bleiben.

hsp immowert® Gutachten

Gutachten für Ihre Immobilie

Kurzgutachten

Mit einem Kurzgutachten sind Sie in den meisten Fällen bestens aufgehoben. Es umfasst alle relevanten Details für einen Immobilien-Verkauf oder als Vorbereitung auf ein Bankgespräch.

Auch wenn Sie einen geschätzten immobilienwert für sich alleine zur Orientierung benötigen, kann ein Kurzgutachten ausreichen.

Nach der gemeinsamen Besichtigung Ihrer Immobilie erstellen wir Ihr Gutachten mit einer Bewertung nach zwei Verfahren  und werten die wesentlichen Unterlagen aus. 

Ihr Kurzgutachten ist kompakt gefasst.

Vollgutachten

Ein Vollgutachten benötigen Sie für gerichtliche Auseinandersetzungen im Bezug auf Ihre Immobilie oder gegenüber dem Finanzamt*. Finanzbehörden verlangen immer ein Vollgutachten.

Als Faustregel gilt: Wenn Sie den Immobilienwert gegenüber Dritten verwenden, benötigen Sie ein Vollgutachten. Das Gutachten entfaltet dann eine so genannte “Schutzwirkung gegenüber Dritten” (siehe z.B. § 311 BGB). Der Dritte verlässt sich auf das Gutachten. Dementsprechend werden hohe Anforderungen an die Auswarbeitung des Gutachtens gestellt.

Für Ihr Vollgutachten führen wir umfangreiche Recherchen durch, die ins das Gutachten einfließen.  Sie erhalten ein aussagefähiges Gutachten, in dem wesentliche wertrelevante Sachverhalte behandelt werden (ausgenommen Bauschadensanalyse, Funktionsprüfung der haustechnischen Anlagen und Altlastenuntersuchungen). 

*In der Regel werden Gutachten von zertigizierten Sachverständigen von den Finanzbehörden anerkannt. Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach, ob ein Gutachten eines HypZert (F) zertifizierten Gutachters für Ihr Anliegen anerkannt wird.

Welches Gutachten ist das richtige für Ihren Anlass?

hsp immowert® Bodenwertanalyse

Die faire Bewertung für Ihr Grundstück

Marktgerechte Bodenrichtwerte

 

Die Gemeinde weist für Ihr unbebautes Grundstück einen Bodenrichtwert von 400,00 € pro m² Grundstücksfläche aus. Ist dieser Wert marktgerecht?

Der Bodenrichtwert wird als Durchschnittswert aus den Grundstücksverkäufen in dem betreffenden Gebiet gebildet. Individuelle Besonderheiten des zu bewertenden Grundstücks – positiv wie negativ – müssen daher speziell berücksichtigt werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Wertgutachtens. Allerdings kann manchmal die Frage im Raum stehen, wie aktuell die Wertbasis – also der ausgewiesene Bodenrichtwert ist.

Lassen Sie jetzt Ihr Grundstück jetzt marktgerecht bewerten.

Bodenrichtwerte werden aus Grund-stückstransaktionen ermittelt. Gibt es aber in einem bestimmten Gebiet wenige Grundstückstransaktionen, sind die ausgewiesenen Boden-Richtwerte möglicherweise nicht mehr aktuell, bzw. entsprechen nicht der allgemeinen Lage auf dem Immobilienmarkt.